Strafrecht – Ihr Anwalt in Zürich

Ärger im Strafrecht? Sofort einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen!

Das Schreckgespenst eines jeden Angeklagten: das Strafverfahren. Haben Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten oder einen Strafbefehl zugestellt bekommen? Ihre Räumlichkeiten zuhause oder in der Firma werden durchsucht? Dann heisst es jetzt, schnell sein und sofort handeln. Behalten Sie bei einem Strafverfahren immer im Hinterkopf, dass es enorme Auswirkungen auf Ihre private oder berufliche Zukunft haben wird. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Strafrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Zürich zu geben.

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Nehmen Sie ein Strafverfahren niemals auf die leichte Schulter, da unbedachte Aussagen Ihrerseits oder eine falsche Verteidigungsstrategie viele Risiken für Sie bergen. Aber es ist nie zu spät, sich kompetente juristische Hilfe zu holen: Auch, wenn bereits ein Haftbefehl erlassen wurde oder Sie in Untersuchungshaft oder Strafhaft sitzen, kann ich als versierter Rechtsanwalt für Strafrecht mit einer Verteidigungsstrategie für Sie beginnen.

Ich bin für Sie da und vertrete Sie mit Ihrem Anliegen in jedem einzelnen Verfahrensabschnitt – von der Überprüfung des Strafbefehls, der Abwendung einer Untersuchungshaft, Einsprachen gegen den Strafbefehl, dem Untersuchungsverfahren, dem Ermittlungsverfahren und Strafverfahren bis zur Strafvollstreckung und möglichen Berufungsverfahren. Rufen Sie auch im Notfall (Verhaftung, Hausdurchsuchung, Haftprüfung, Verkündung des Haftbefehls, etc.) sofort bei meiner Kanzlei an.

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Ihr Experte für Strafrecht in Zürich

Egal, um welche Art des Deliktes es sich handelt – ich bin als Rechtsanwalt an Ihrer Seite und kümmere mich um Ihre Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht, bei einem Verstoss gegen das Waffengesetz, Drogenhandel, Konkursdelikten, im Strassenverkehrsrecht, bei Hehlerei, Unterschriftenfälschung, Bankendiebstahl, Einbruchdiebstahl, Nötigung, Hausfriedensbruch, Vandalismus, Computerbetrug oder Kreditkartenbetrug. Ich stelle Ihnen eine optimale Verteidigung zusammen, die das bestmögliche Strafmass, bzw. einen Freispruch für Sie herausholt. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Strafrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Zürich eine umfassende Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Ich bin Ihr enger Partner und Vertrauter und sehe meine Aufgabe in der Abwendung von Untersuchungshaft, der sorgfältigen Prüfung der polizeilichen Ermittlungsergebnisse, der Auswertung aller Beweismittel, dem Einspruch gegen unverhältnismässige Zwangsmassnahmen, Rechtsverbeiständung im Strafvollzug, Durchsetzung Ihres Aussageverweigerungsrechts und die optimale Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Strafrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung strafrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Zürich kompetent in allen Bereichen des Strafrechts.

Rufen Sie mich an und ich begleite Sie zur Polizei und den Strafverfolgungsbehörden.

Beachten Sie jedoch immer diese 4 massgeblichen Punkte:

  1. Rufen Sie Ihren Strafverteidiger aus meiner Kanzlei in Zürich an.
  2. Schweigen Sie. Machen Sie keine Aussagen.
  3. Widersprechen Sie immer. Auch gegen alle gegen Sie gerichteten Massnahmen.
  4. Unterschreiben Sie nie Erklärungen und Protokolle.

Ich sorge schnellstens für:

  • Eine Kontaktaufnahme mit der Polizei.
  • Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
  • einen Überblick über Ermittlungsergebnisse und Beweismittel

Ich lenke die Ermittlungen in die von uns gewünschte Richtung.

Möchten Sie mich sprechen?

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044 5461020

Themen im Strafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht

Wenn es um Betäubungsmittel, also Drogen geht, ist schnelles Handeln gefragt. Wie man am Namen schon erkennen kann, gehört das Betäubungsmittelstrafrecht zum Bereich des Strafrechtes – und das sollte man nie ohne anwaltlichen Beistand allein in die Hand nehmen. Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Strafrecht einer Kanzlei in Zürich zu beauftragen.

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Das Betäubungsmittelstrafrecht wird gerne als „Drogenstrafrecht“ betitelt und stellt beispielsweise den Anbau von Betäubungsmitteln, das Herstellen oder das Handeln damit unter Strafe. Auch die Ein- oder Ausfuhr und das in den Verkehr bringen von Drogen ist ein Straftatbestand.

Sollte Ihnen ein Tatbestand aus dem Betäubungsmittelstrafrecht zur Last gelegt werden, dann sollten Sie sich unbedingt fachkundige Unterstützung eines Anwalts für Strafrecht in Zürich holen.

Betrugsdelikte

Wussten Sie, dass schon das Fälschen eines Zeugnisses Betrug ist? Oder das Erschwindeln von Sozialleistungen? Betrug liegt sehr schnell vor – auch schon bei kleineren Delikten. Aber was genau ist Betrug?

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Es handelt sich immer dann um Betrug, wenn es durch eine Täuschung zu einer Vermögensminderung eines Anderen kommt.

Entscheidend ist ausserdem, ob der Betrüger arglistig vorgegangen ist. Meistens handelt es sich bei Betrugsfällen um Sozialleistungsbetrug, Versicherungsbetrug oder klassische Täuschungshandlungen wie Ausweisfälschung.

Erpressung

Eine Anzeige wegen Erpressung liegt vor?

Dann kontaktieren Sie mich rasch als Anwalt für Strafrecht, da Erpressung meist mit Gefängnisstrafe geahndet wird. Aber wann liegt Erpressung vor?

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Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohungen zu einer Handlung nötigt oder Duldung oder Unterlassung bewirkt, um dadurch das Vermögen des Genötigten zu erlangen, macht sich mit Erpressung strafbar. Erpressung wird empfindlich geahndet und es steht immer eine Freiheitsstrafe oder eine hohe Geldstrafe im Raum, der Sie nur mit einem Rechtsanwalt entgegentreten sollten. Handeln Sie schnell und melden Sie sich bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Zürich.

Körperverletzung

Ihnen wird Körperverletzung unterstellt? Dann ist das eine schwere Anschuldigung. Bei Körperverletzungsdelikten heisst es, schnell zu sein, da die Ermittlungsbehörden und Gerichte sofort Massnahmen ergreifen.

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Körperverletzung ist ein schwerer Vorwurf – vorsätzliche körperliche Misshandlungen alarmieren sofort die Ermittlungsbehörden. Sie sollten im ersten Schritt schnellstmöglich einen strafrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Denn die Grauzone ist gross: War es vielleicht gar keine Körperverletzung, sondern Notwehr? Oft ist die Sachlage nämlich mehrdeutig, da man selten erkennen kann, ob es sich um eine vorsätzliche Körperverletzung oder aber um Notwehr oder Notwehrhilfe handelt. Mit dieser unsicheren Faktenlage und einer oft sehr hohen Strafandrohung im Rücken sollten Sie mich als Rechtsanwalt für Strafrecht die Sachlage genau hinsichtlich sogenannter rechtfertigender Umstände – wie z. B. Notwehr, Notwehrexzess, Notwehrhilfe, entschuldbarem Notstand etc. – durchleuchten lassen.

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Notwehr

Kennen Sie den Unterschied zwischen Notwehr und Notwehrhilfe? Und warum ist es so wichtig, diesen Rechtfertigungsgrund juristisch überprüfen zu lassen? Vertrauen Sie sich unbedingt einem Rechtsanwalt für Strafrecht an, um einer eventuellen Verurteilung wegen Mords oder Totschlag zu entgehen.

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Bei der Notwehr wird ein Angriff abgewehrt, der auf einen selbst gerichtet ist. Bei Notwehrhilfe verteidigt man einen Dritten. Ob es sich bei einer Tat um Notwehrhilfe oder Notwehr handelt, entscheidet in Strafprozessen um Kapitalstrafsachen (wie Mord, Totschlag oder Körperverletzung) über einen Freispruch oder eine Verurteilung.

Es geht um Alles: Lassen Sie sich von mir als Ihr kompetenter Anwalt für Strafrecht aus meiner Anwaltskanzlei in Zürich vertreten und eine Verurteilung abwenden.

Raub

Bei einem Raub stehen 5 bis 10 Jahre Gefängnis im Raum. Aber was unterscheidet Raub von einem Diebstahl? Und warum wird er so schwer geahndet?

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Ein Raub ist ein Eigentumsdelikt und im Gegensatz zu Diebstahl gehört eine Nötigung dazu. Ein Täter begeht dann einen Raub, wenn er die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache dadurch ermöglicht, dass er folgende Nötigungsmittel gegen das Opfers einsetzt: Anwendung von Gewalt oder Drohung, Androhung von Gefahr für Leib und Leben und Widerstandsüberwindung des Opfers.

Das bedeutet für Sie in Anbetracht der Schwere dieses Verbrechens: Rufen Sie sofort Ihren Fachanwalt für Strafrecht an.

Sexualstrafrecht

Sexualstraftaten sind ein sensibles und heikles Thema, da sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern sehr schnell auch medienrelevant wird. Opfer und Täter stehen beide schnell unter einer Vorverurteilung oder Generalverdacht. Holen Sie sich immer Beistand von einem Rechtsanwalt für Strafrecht, um mögliche Stolperfallen zu vermeiden.

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Beim Sexualstrafrecht kommt es nicht selten zu Tatvorwürfen in Bezug auf Kinder- oder Jugendpornografie, sexueller Belästigung, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung und Förderung der Prostitution (Zuhälterei). Als Mandant wird man bei Vorwürfen in diesem Bereich doppelt unter Druck gesetzt: durch das geltende Strafrecht, aber auch gesellschaftlich. Egal, wie der Tatvorwurf lautet, Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Zürich setzt sich für Ihre Rechte ein und behandelt Ihren Fall mit aller gebotenen Diskretion.

Steuerstrafrecht

Wenn die Steuerfahndung im Haus ist, heisst es, schnell zu sein und sofort einen Anwalt zu konsultieren. Denn schon bei der Durchsuchung der Büro- und Wohnräume können Fehler gemacht werden.

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Auch wenn die Steuerfahndung bereits Ihre Räumlichkeiten durchsuchen lässt – die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Steuerfahndung) dürfen nicht alles. Kennen Sie Ihre Rechte? Wissen Sie, was zu tun ist? Die wenigsten können in solchen Situationen einen kühlen Kopf bewahren – dafür bin ich als Anwalt für Strafrecht da, um Sie durch alle Schritte des Verfahrens kompetent zu begleiten.

Zu Beginn eines Verfahrens steht immer ein Anfangsverdacht, der z. B. bei einer Betriebsprüfung auftaucht oder durch Eröffnung eines Nachsteuerverfahrens erhärtet wird. Im zweiten Schritt wird daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Holen Sie sich unbedingt Rechtshilfe bei einem Anwalt, der nicht nur Strafverteidiger ist, sondern auch über vertiefte Kenntnisse des Steuerrechts verfügt – in vielen Fällen können Strafverfahren nämlich abgekürzt und eine öffentliche Verhandlung vermieden werden. Im Nach- und Strafsteuerverfahren stehen hohe Bussen im Raum, die gegen oben betragsmässig nicht begrenzt sind. Gerade auch hier lässt sich mit kompetenter Hilfe viel erreichen und Schaden minimieren.

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Tötungsdelikte

Sie haben eine Straftat begangen oder werden beschuldigt, eine begangen zu haben, bei der ein Mensch (fast) getötet wurde? In diesem Fall ist es essenziell, sofort einen Anwalt für Strafrecht in Zürich zu beauftragen: Ein Strafverfahren wegen eines Tötungsdeliktes ist niemals ohne anwaltliche Vertretung zu bewältigen.

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Neben Mord, Totschlag und fahrlässiger Tötung gehören auch der Schwangerschaftsabbruch, Aussetzung und die Gefährdung des Lebens zu dem Bereich der strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben. Oft geht es um kleine Details, um aus einem Mord einen Totschlag zu verhandeln.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung ist meine Kanzlei in Zürich in der Lage, Prozesssituationen und Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der Risiken für Sie einzuschätzen. Ich übernehme Ihre Verteidigung und Vertretung in Zusammenhang mit allen strafrechtlich relevanten Sachverhalten und entwickel die für Sie richtige Verteidigungsstrategie. In Notfällen wird Sofort-Beratung rund um die Uhr gewährleistet.

Urkundendelikt

Schon eine kleine „Korrektur“ Ihres Arbeitszeugnisses ist eine Urkundenfälschung. So harmlos das klingen mag, so schnell kann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eröffnet werden. Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter.

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Zu den Tathandlungen einer Urkundenfälschung gehört das Herstellen einer unechten Urkunde, das Verfälschen einer echten Urkunde, aber auch das Benutzen einer unechten oder verfälschten Urkunde. Das ist beispielsweise beim Benutzen eines gefälschten Reisepasses der Fall. Egal, wie nichtig Ihnen die „Korrektur“ am Zeugnis, Testament, Auto-Kennzeichen oder am Führerausweis scheinen – es ist eine Tat, die unter das Strafrecht fällt und bei der man immer einen Rechtsanwalt für Strafrecht konsultieren sollte.

Vermögensdelikte

Kennen Sie die am häufigsten begangenen Vermögensdelikte in der Schweiz? Die meisten Vergehen sind Diebstahl und Raub, Veruntreuung und Hehlerei, Betrug, Computerdelikte und die Konkurs- und Betreibungsdelikte. Aber das sind noch nicht alle Straftaten, die darunter gehören.

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Zu Vermögensdelikten gehören Straftaten, die einen wirtschaftlichen Vermögensschaden verursachen. Dazu zählen (räuberische) Erpressung, Betrug, Versicherungsmissbrauch, Kreditbetrug, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, Anlagebetrug aber auch Diebstahl, Veruntreuung und Raub. All diese Delikte haben eines gemeinsam: Sie sorgen für umfassende Ermittlungen und oft sehr komplexe Verfahren, die Sie unbedingt in die Hand eines erfahrenen Anwalts für Strafrecht legen sollten.

Als Anwalt für Strafrecht in Zürich kenne ich mich bei den äusserst verflochtenen Verfahren wegen Straftaten gegen das Vermögen exzellent aus und kenne die Tricks, die den Ausschlag für einen Freispruch oder eine Verurteilung geben.

Häufige Fragen

Wie soll ich auf eine Vorladung der Polizei reagieren?

Unabhängig von Ihrer Schuld oder Unschuld besteht eine Erscheinungspflicht. Wer der Vorladung ohne einen triftigen Grund nicht Folge leistet, muss mit einer Ordnungsbusse oder sogar mit polizeilicher Vorführung rechnen. Die Entschuldigungsgründe sind der Strafverfolgungsbehörde vorgängig und frühzeitig zu melden. Da Sie sich als beschuldigte Person nicht selbst belasten müssen, haben Sie das Recht, Ihre Aussage und Ihre aktive Mitwirkung im Strafverfahren zu verweigern.

Das Jugendstrafrecht betrifft nur Jugendliche im Alter von zehn bis 18 Jahren, die eine Straftat begehen. Kinder unter zehn Jahren sind nicht strafmündig.

Ein Jugendlicher ist jedoch strafrechtlich nur dann verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Die Strafen im Jugendstrafrecht haben das Ziel, die Tat begreifbar zu machen und zu einem Umdenken beim Jugendlichen zu führen.

Wer ins Visier einer strafrechtlichen Ermittlung gelangt, benötigt unbedingt anwaltlichen Hilfe. Denn in keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so viele Möglichkeiten im Bereich der Beweise und des Ermessens wie im Strafrecht. Der Ausgang eines Strafverfahrens ist oft offen, das Strafmass steht und fällt mit guten Argumenten und mit der richtigen Vorgehensweise.

Viele Unfallverursacher unterschätzen, dass es sich bei Fahrerflucht nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat handelt. Wer einen Unfall verursacht und diesen nicht sofort meldet, begeht Unfallflucht. Der Gesetzgeber verlangt nämlich, dass man in jedem Fall unverzüglich anhält. Dies gilt sowohl für die Fahrerflucht bei Sachschäden und Bagatellschäden am Fahrzeug als auch für die Unfallflucht mit Personenschaden. Wer Fahrerflucht begeht, hat nicht nur strafrechtliche Konsequenzen zu tragen, sondern es drohen auch hohe Kosten. Nehmen Sie sich auf jeden Fall einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht aus Zürich, um dies zu vermeiden.

Roger Vago, Rechtsanwalt in Zürich
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