Mietrecht – Ihr Anwalt in Zürich

Die Wohnung wurde gekündigt? Reparaturen werden nicht durchgeführt?

Das warme Wasser fliesst nicht mehr, der Vermieter möchte selbst in die Wohnung ziehen und hat Eigenbedarf angemeldet? Oder haben Sie Streit mit Ihren Nachbarn wegen Lärmbelästigung? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Mietrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Zürich zu geben.

Egal, welches Problem Sie haben, beim Thema „Wohnen“ wird es immer emotional und persönlich, da es um Ihren ganz individuellen Rückzugsort geht. Es ist Ihr Heim, Ihre Heimat und jede Auseinandersetzung kann sehr schnell eskalieren. Kleine Probleme werden zu grossen Gerichtsfällen, da beide Seiten sich im Recht fühlen. Mein Rat: Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht in Zürich auf, um teure und langwierige Konflikte zu vermeiden.

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Für Sie scheint der Fall klar: Der Nachbar ist schuld, der Vermieter ist nicht fair, das eigene Haustier doch ganz brav. Aber aus vielen Verfahren weiss ich, dass Streitigkeiten im Mietrecht nicht immer eindeutig sind. Oft enden sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen, deren Ausgang ungewiss ist. Tatsächlich sollten Sie sich bei strittigen Fragen im Mietrecht immer einen Anwalt für Mietrecht meiner Kanzlei in Zürich an Ihre Seite holen, um grössere Verfahren zu vermeiden oder sich sogar aussergerichtlich zu einigen. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Mietrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Zürich eine umfassende Beratung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten.

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Mit einem Termin beim Anwalt sparen Sie unnötige hohe Kosten.

Auch wenn es nur um einen Mietvertrag geht, ist guter anwaltlicher Rat gefragt, um mögliche spätere Streitpunkte auszuschliessen.

Als Rechtsanwalt für Mietrecht berate ich Sie selbstverständlich auch bei laufenden Mietverhältnissen (z. B. bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Mieterhöhungen), bei der Prüfung von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, beim Thema Untervermietung, der Durchsetzung von Mängelansprüchen, bis zur Durchsetzung der Hausordnung.

Sie haben Probleme mit dem Mieter?

Probleme mit Mietern sind nicht nur finanziell eine Belastung, sondern auch emotional. Denn schnell geraten Konflikte auf eine persönliche Ebene, was oft sehr unangenehm ist. Oder die Streitigkeiten werden so umfassend, dass Ihnen ein enormer wirtschaftlicher Schaden entsteht. Sollte dies der Fall sein, dann ist der Gang zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht, der einen klaren Blick auf den Sachverhalt hat, unumgänglich.

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Sie sind Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder Mietkomplexes und vermieten? Dann werden Sie den ein oder anderen Fallstrick im Mietrecht vielleicht schon kennengelernt haben. als Rechtsanwalt für Mietrecht helfe ich Ihnen bei der vertraglichen Gestaltung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen, Überprüfung von Verträgen, Forderungen aus Mietverträgen (Nebenkosten, Depot), bei Eigentümerwechsel, der Abwehr von Mängelansprüchen, bis zur Hilfe bei der Ausweisung von Mietern. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Mietrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung mietrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Zürich kompetent in allen Bereichen des Mietrechts.

Meine Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht in Zürich wird Sie unkompliziert und fachlich korrekt beraten:

  • Überprüfung der Mietverträge
  • Unterstützung bei Mängeln am Mietobjekt
  • Vorgehen bei Renovationsarbeiten in der Liegenschaft
  • Kündigungsproblematiken
  • Wohnungsabnahmeverfahren
  • Untermiete
  • Prüfung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung
  • Vorgehen bei missbräuchlichen Mietzins bzw. bei Herabsetzungsansprüchen
  • Nachbarschaftliche Probleme innerhalb der Liegenschaft (z.B. Lärmbelästigung) und Mietstreitigkeiten
  • Vertretung vor Schlichtungsbehörden, staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten

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Themen im Mietrecht

Eigenbedarfskündigung

Wann darf eigentlich ein Vermieter Eigenbedarf geltend machen? Und muss ich das einfach hinnehmen oder kann ich Widerspruch gegen eine Wohnungskündigung einlegen?

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Ein Vermieter hat das Recht, einem Mieter dann wirksam zu kündigen, wenn er die Räumlichkeiten für sich, seine Familie oder Angehörige nutzen möchte. Ob dies in Ihrem Fall rechtens ist, kann ich als Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Zürich gemeinsam mit Ihnen herausfinden. Lassen Sie sich nicht einfach aus Ihrer Wohnung werfen und kontaktieren Sie mich, um Ihren Vermieter in die Schranken zu weisen.

Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Steht in Ihrem Mietvertrag, dass Sie Nebenkosten zu zahlen haben, dann hat der Vermieter diese jährlich abzurechnen. Sind Sie sich sicher, dass die Abrechnung auch immer korrekt ist?

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Mieter müssen nur die Nebenkosten bezahlen, die im Mietvertrag ausdrücklich und klar erwähnt sind. Formulierungen wie «übrige Betriebskosten» sind nicht rechtens und auch Reparaturen und Unterhaltsarbeiten gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung. In diesem Fall trägt der Vermieter das Risiko, dass die Nebenkosten-Pauschale für alles ausreichend ist. Schauen Sie sich Ihre Abrechnung genau an und lassen Sie sie gegebenenfalls von einem Anwalt für Mietrecht überprüfen: Denn nicht selten sind sie unverständlich und fehlerhaft. Meine Anwaltskanzlei in Zürich überprüft diese gewissenhaft für Sie.

Herabsetzung des Mietzinses

Hat eine Mietsache einen Mangel, kann der Mieter eine Herabsetzung des Mietzinses verlangen. Dieser Mangel muss die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität beeinträchtigt.

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Für die Dauer eines Mangels an einer Mietsache können Mieter eine Mietzinsreduktion verlangen, wenn sie nicht wie bei Abschluss des Mietvertrags vereinbart genutzt werden kann. Voraussetzung für eine Mietzinsreduktion ist aber immer, dass es sich nicht um Bagatellschäden oder eine Kleinreparatur handelt. Die Höhe der Reduktion muss dann im Einzelfall ermittelt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über eine mögliche Reduktion, aber auch über die Möglichkeit der Mietzinshinterlegung (Mietzins beim Gericht hinterlegen, bis der Mangel beseitigt wurde).

Immobilienrecht

Wissen Sie, worum es beim Immobilienrecht geht? Das Immobilienrecht enthält alle Rechtsbeziehungen bei Grundeigentum, also alle rechtlichen Themen, die mit Immobilien (Haus, Gebäude, Wohnung) oder Grundstücken zu tun haben. Hier kann es zu zahlreichen Problemstellungen kommen.

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Ein Immobilienkauf oder das Eigentum einer Immobilie birgt immer zahlreiche rechtliche Unsicherheiten. Das beginnt beim Erwerb der Liegenschaft und geht weiter über baurechtliche Auflagen, Wegrechte, bis hin zu Werkverträgen und Genehmigungen. Also viele Unwägbarkeiten, denen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt schon im Vorfeld ausweichen können. Lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt zum Thema Immobilienrecht beraten.

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Kündigung

Sie als Mieter oder Pächter haben eine Kündigung erhalten? Sie denken, dass diese nicht gerechtfertigt ist? Oder sind Sie Vermieter und das Mietverhältnis gestaltet sich kompliziert und Sie möchten kündigen? Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht einer Kanzlei in Zürich zu beauftragen.

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Egal, ob Mieter oder Vermieter – als Anwalt für Mietrecht berate ich Sie gerne, wenn es um missbräuchliche Kündigung, Kündigungsfristen, Ausweisung, nichtige Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses, ausserterminliche Kündigung, Kündigung bei Zahlungsrückstand oder die Depotrückgabe (Kautionsrückgabe) geht.

Als Rechtsanwalt für Mietrecht aus meiner Kanzlei in Zürich helfe ich Ihnen, um Ihre Kündigung so reibungslos wie möglich abzuwickeln und unnötigen Streit zu vermeiden.

Kündigungsfristen

Kennen Sie Ihre Kündigungstermine, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten? Sind diese in Ihrem Mietvertrag festgelegt oder gelten bei Ihnen die ortsüblichen Fristen?

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Normalerweise werden Kündigungstermine in Ihrem Mietvertrag festgeschrieben. Sollte das nicht der Fall sein, gelten die ortsüblichen Termine, also die Fristen Ihres Wohnortes. Diese finden Sie auf der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks. Beachten Sie, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden muss – sie beträgt bei Wohnungen mindestens drei, bei Geschäftslokalen sechs Monate. Aber auch bei diesen Themen helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Mietrecht im Zweifelsfall gerne weiter.

Lärmbelästigung

Kann man wegen einer Lärmbelästigung seine Miete mindern? Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich, aber Sie sollten sich im Zweifelsfall immer anwaltliche Unterstützung nehmen.

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Lärmbelästigungen sind ein Mangel am Mietobjekt und können deshalb für eine Herabsetzung des Mietzinses genutzt werden. Aber ganz so einfach ist es nicht, da der Mieter ein detailliertes Lärmprotokoll anfertigen und den Mangel dem Vermieter eindeutig darlegen muss. Besprechen Sie sich vor einer Mietzinsherabsetzung mit einem Anwalt für Mietrecht aus Zürich, um keine formalen Fehler zu machen.

Mietkaution

Die Mietkaution wird immer bei Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt. Damit sichert dieser sich gegen Mietschäden ab, die Sie verursachen könnten, und/oder für die Deckelung von Mietzinsrückständen. Sie ist jedoch auf drei Monatsmieten beschränkt.

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Im Mietvertrag wird in der Regel ein Mietzinsdepot – auch Mietkaution genannt – vereinbart, das spätestens bei Mietantritt vom Mieter bezahlt werden muss. Das bedeutet, dass Sie dem Vermieter einen Betrag in der Höhe von maximal drei Monatsmieten überweisen müssen. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für eventuelle zukünftige Ansprüche des Vermieters während des Mietverhältnisses. Am Ende des Mietverhältnisses muss das Depot Ihnen mit Zinsen wieder zurückerstattet werden. Wenn am Tag der Wohnungsabnahme keine Mietschäden festgestellt werden, sollte sich der Mieter unbedingt um die Freigabe des Mietzinsdepots kümmern. Wird Ihnen die Mietkaution nach Mietende nicht ausgezahlt, sollten Sie schnellstmöglich Ihren Anwalt für Mietrecht in Zürich einschalten.

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Mietmängel

Der Vermieter muss dem Mieter eine mangelfreie Mietsache zur Verfügung stellen. Ist dies nicht der Fall, kann der Mieter von ihm die Beseitigung der Mängel verlangen. Welche Möglichkeiten gibt es?

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Alle Mängel, während der Mietdauer, die der Mieter nicht selbstverschuldet hat, müssen vom Vermieter beseitigt werden. Passiert dies nicht und der Mietgebrauch wird erheblich beeinträchtigt, gibt es folgende rechtliche Möglichkeiten: Mängelrüge, Mietzinsreduktion, Anspruch auf Beseitigung des Mietmangels, Reparatur auf Kosten des Vermieters, Mietzinshinterlegung, Schadenersatz und im letzten Schritt dann die Kostenerstattung, Schadensersatzansprüche oder fristlose Kündigung. Diese rechtlichen Schritte sollten Sie jedoch nie ohne Ihren Rechtsanwalt aus Zürich gehen.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und seinem Vermieter. Das Schweizer Mietrecht ist sehr umfassend und so kommt es nicht selten zu Streitfällen, die letztendlich vor einem Gericht entschieden werden.

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Da das Schweizer Mietrecht sehr komplex ist und zahlreiche Besonderheiten beinhaltet, sollte man sich bei einer Vertragsunterzeichnung gründlich informieren – egal, ob man Mieter oder Vermieter ist. Ein Rechtsanwalt für Mietrecht ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um Ihre Mietsache geht.

Mietverhältnis

Das Mietverhältnis ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter. Es geht darin um die Gebrauchsüberlassung einer Immobilie gegen ein Entgelt, also der Miete.

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Meistens wird ein Mietverhältnis mit einem Mietvertrag vereinbart, der jedoch nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss. Grundsätzlich bestehen für beide Vertragsparteien, also für den Vermieter und den Mieter, diverse Pflichten, aber auch Rechte.

Mietvertrag

Ein Mietvertrag regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter mit Formularklauseln, welche die gesetzlichen Regelungen modifizieren. Aber nicht alle Klauseln sind rechtlich korrekt.

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In einem Mietvertrag werden normalerweise der Nettomietzins, die Nebenkosten und die Kündigungsfristen und -termine festgehalten. Tatsächlich aber werden nicht selten Klauseln hinzugefügt, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Sie sind meist unwirksam. So rate ich jedem – Mieter oder Vermieter –, den Mietvertrag von einem Rechtsanwalt für Mietrecht in Zürich überprüfen zu lassen.

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Mietzinserhöhung

Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Vermieter den Mietzins erhöhen – aber niemals willkürlich. Wenn Sie Zweifel haben, dann wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht.

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Der Vermieter darf dann den Mietzins erhöhen, wenn die Teuerung steigt oder der Referenzzinssatz angehoben wurde. Ausserdem, wenn die Unterhalts- und Betriebskosten angestiegen sind oder grössere Renovationen anstehen. Diese Mietzinserhöhung muss der Vermieter offiziell auf einem amtlichen Formular ankündigen. Darauf ist der Grund festgehalten, warum der Mietzins erhöht wird. Sie sind damit nicht einverstanden? Dann sollten Sie die Erhöhung innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks anfechten. Holen Sie sich dafür Unterstützung bei einem Anwalt für Mietrecht.

Umbauten und Renovierung

Ist in Ihrer Wohnung ein kleiner Schaden zu reparieren? Dann müssen Sie im ersten Schritt wohl selbst ran. Erst wenn es sich um grössere Reparaturen handelt, muss der Vermieter seiner Renovierungspflicht nachkommen.

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Grundsätzlich ist es die Pflicht des Vermieters, den Wohnungszustand zu erhalten. Nur kleine Reparaturen, die ein Mieter selbst beheben kann, gehören zum sogenannten kleinen Unterhalt, die er selbst übernehmen muss. Die Kosten (bis ca. 150 Franken) trägt dabei der Mieter. Erst wenn die Schäden grösser sind, besteht eine Meldepflicht beim Vermieter, da es sich dabei oft um Mängel handelt, die Folgeschäden verursachen können.

Muss mehr saniert werden, hat der Vermieter das Recht, dies zu tun – sofern es für den Mieter zumutbar ist. Für die dabei einhergehenden Beeinträchtigungen können Sie vom Vermieter eine angemessene Reduktion des Mietzinses verlangen. Dies sollten Sie auf jeden Fall schriftlich einreichen und sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich einfach an meine Kanzlei für Mietrecht in Zürich.

Untervermietung

Wurde in Ihrem Mietvertrag eine Untervermietung ausgeschlossen? Dann müssen Sie sich daran halten. Ansonsten dürfen Sie als Mieter die bewohnten Räumlichkeiten an Dritte untervermieten.

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Wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten möchten, sollten Sie vom Vermieter unbedingt die Genehmigung dafür einholen. Aber: Der Vermieter kann nur aus gewichtigen Gründen einen Untermieter ablehnen. Sollte sich Ihr Vermieter dennoch querstellen, setzt Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht aus Zürich Ihre Rechte zur Untervermietung für Sie durch.

Häufige Fragen

Was tun bei Eigenbedarfskündigung?

Das Mietrecht schützt den Mieter im ersten Schritt vor einer willkürlichen Kündigung des Mietvertrags. Ein Vermieter kann die Wohnung aber kündigen, wenn er ein bestätigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Er darf beispielsweise dann einem Mieter wirksam kündigen, wenn er die Räumlichkeiten für sich, seine Familie oder Angehörige benötigt.

Dies sollten Sie im Zweifelsfall immer von einem Anwalt überprüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.

Bei der Eigenbedarfskündigung muss ein Vermieter genau aufzeigen, wer in die Wohnung einziehen soll und warum. Grundsätzlich dürfen Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts Anspruch geltend machen. Aber auch ausserhalb der Verwandtschaft gibt es Personen, die in das Haus oder die Wohnung Immobilie dürfen: beispielsweise die Kinder des Lebenspartners oder Pflegepersonal.

Die Kündigung von Wohn- oder Geschäftsräumen muss der Vermieter schriftlich und auf einem amtlichen Formular zustellen. Ein normaler Brief reicht dazu keinesfalls aus. Sind diese Formalitäten nicht eingehalten, ist die Kündigung nichtig.

Eine Kündigung ist nur unter der Einhaltung der Kündigungsfrist und der Kündigungstermine rechtens. Dabei muss die Kündigungsfrist mindestens 3 Monate für Wohnräume und 6 Monate für Geschäftslokalitäten betragen. Mieter können Wohnungskündigungen innert 30 Tagen seit Erhalt bei der zuständigen Schlichtungsbehörde anfechten. Dabei kann die Aufhebung der Kündigung wegen Missbräuchlichkeit oder eine Erstreckung des Mietverhältnisses im Härtefall verlangt werden.

Grundsätzlich darf ein Mietzins erhöht werden, wenn eine Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben genügt. Sollten Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sein, müssen Sie diese innert 30 Tagen ab Erhalt bei der Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks (nicht der des Vermieters) anfechten. Wird diese Frist zur Anfechtung verpasst, muss künftig die höhere Miete bezahlt werden, auch wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Fragen Sie deshalb immer einen Anwalt für Mietrecht.

Jeder Mieter hat Anspruch auf eine Mietzinsherabsetzung, wenn die Nutzung der Wohnung durch einen Mangel eingeschränkt ist. Für die Dauer dieses Mangels können Mieter eine Mietzinsreduktion verlangen. Die Höhe der Reduktion muss jedoch im Einzelfall ermittelt werden.

Bei einer Mietzinsherabsetzung kommt es immer auf die konkrete Beeinträchtigung an, die das Wohnen einschränkt. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht in Zürich, um gemeinsam mit ihm die Mietminderung zu berechnen und die offiziellen Wege und Fristen einzuhalten.

Ein Mietzinsrückstand kann schneller zur Kündigung führen. Wenn Mietzinsen oder die Nebenkosten nicht rechtzeitig bezahlt werden, kann Ihnen der Vermieter eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ansetzen und androhen, dass sonst die Kündigung erfolgt. Wird dann nicht innerhalb dieser 30 Tage gezahlt, kann er mit einer Frist von weiteren 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen. Falls der Mieter trotz gültiger Kündigung das Mietobjekt nicht verlässt, kann der Vermieter die Ausweisung verlangen. Dies kann entweder über den Ausweisungsrichter oder die Schlichtungsbehörde erfolgen.

Olivier Gigon, Rechtsanwalt in Zürich
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