Familienrecht – Ihr Anwalt in Zürich

Eine Trennung oder Scheidung? Was erwartet Sie?

Wir wissen genau, dass der Gang zu einem Anwalt schwer ist, wenn das Thema Familie betroffen ist. Denn egal, ob es um eine anstehende Scheidung, eine geplante Trennung oder ein gemeinsames Kind geht – das Familienrecht ist für alle emotional belastend und herausfordernd. Nicht nur, dass bisherige Lebenssituationen oft komplett zerstört werden, auch finanziell stehen die meisten Menschen vor einer völlig neuen Situation. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Familienrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Zürich zu geben.

Unsere Anwälte für Familienrecht wissen um diese Ausnahmezeiten und stehen Ihnen nicht nur fachlich und professionell zur Seite, sondern haben auch für Ihre persönlichen Belange ein offenes Ohr. Besonders, wenn Kinder betroffen sind, setzen wir unser Augenmerk auch auf deren Bedürfnisse und Ängste.

Aber trotz der grossen gefühlsmässigen Belastung ist es wichtig, Schaden im Vorfeld zu begrenzen. Suchen Sie sich bereits in einer frühen Phase juristischen Rat in unserer Kanzlei für Familienrecht, um unsachlichen Streit zu verhindern und die Faktenlage genau zu kennen. Das wird Ihnen viele schlaflose Nächte vermeiden. Denn wer umfassend informiert ist, kann sich auf die Sachlage konzentrieren und überlegt handeln. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Familienrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Zürich eine umfassende Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten.

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Wenn die Ehe nicht mehr zu ertragen ist: Scheidung

Die letzte Entscheidung, um eine Ehe zu beenden, ist die Scheidung – niemand wird sie leichtfertig und ohne Grund einreichen. Sie möchten diesen Schritt gehen? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: die Scheidung auf gemeinsames oder einseitiges Begehren zu veranlassen. Bei der ersten Variante müssen sich die Ehepartner über die Scheidung und deren Folgen einig sein. Dies ist dann eine sogenannte Scheidung auf gemeinsames Begehren und sie ist günstiger, einfacher und auch schneller. Die zweite Variante tritt ein, wenn sich einer der Ehegatten der Scheidung widersetzt. Dann kann die Scheidung erst dann ausgesprochen werden, wenn beide seit mindestens zwei Jahren getrennt leben. Es gibt jedoch Ausnahmefälle von der zweijährigen Trennungsfrist: Voraussetzung ist, dass die Fortsetzung der Ehe für den einen Ehegatten unzumutbar geworden ist, z. B. bei körperlicher Gewalt. Wir unterstützen Sie sehr gerne als Scheidungsanwalt in Zürich bei beiden Versionen, sich zu trennen.

Die Arbeit als Anwälte im Familienrecht ist vielseitig – unsere Anwaltskanzlei hilft Ihnen, wenn es um Fragen zum Unterhalt, das Sorgerecht, das Obhutsrecht und das Besuchsrecht geht. Aber auch, wenn Sie Unterstützung bei Güterrechts- und Vermögensaufteilungsfragen benötigen oder Informationen zur Scheidung auf gemeinsames Begehren, strittige Scheidung oder zu einem Ehevertrag haben möchten. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Familienrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung familienrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Zürich kompetent in allen Bereichen des Familienrechts.

Es sind Kinder involviert? Und wissen Sie, was Nebenfolgen sind?

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Nicht ohne einen Anwalt für Familienrecht

Besonders, wenn Kinder betroffen sind, ist eine Scheidung dramatisch. Unsere Kanzlei in Zürich legt sehr viel Wert darauf, dass gerade die Interessen der Kinder gewahrt bleiben und erarbeitet für Sie Lösungen auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Vergessen Sie bei einer Scheidung nie, dass dabei immer auch weitere Folgen auftreten. Im Schweizer Scheidungsrecht sind dies die sogenannten Nebenfolgen, zu denen folgende Punkte gehören:

  • der Unterhalt
  • die Wohnungsaufteilung
  • das Sorge- und Besuchsrecht
  • der Kindesunterhalt
  • die Vermögensaufteilung

Als Rechtsanwälte für Familienrecht in Zürich helfen wir Ihnen, unrechtmässige Begehren der gegnerischen Seite abzuwehren und eine einvernehmliche Scheidung anzustreben.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Zürich – nicht nur bei Scheidung

Auch wenn Sie gerade auf Wolke sieben in der Partnerschaft schweben und die Hochzeit vor der Tür steht – denken Sie besonders jetzt an einen Ehevertrag. Wenn der Streit um Geld erst begonnen hat, ist es für eine vertragliche Regelung zu spät. Eine juristische, frühzeitige Vertretung ist hier das Optimum, um späteren Konflikten aus dem Weg zu gehen.

Unsere Anwaltskanzlei für Familienrecht berät Sie anwaltlich zusätzlich zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.

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Themen im Familienrecht

Alternierende Obhut

Unter dem Begriff alternierende Obhut versteht man, wenn die Eltern ungefähr gleichwertig an der Betreuung ihres Kindes beteiligt sind.

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Immer mehr Väter möchten einen Betreuungsanteil leisten, Sie ebenfalls? Möchten auch Sie Ihr Kind mehr als im Rahmen eines normalen Besuchsrechts betreuen, können Sie dies auch gegen den Willen des anderen Elternteils beim Gericht oder der Kindesschutzbehörde beantragen. Holen Sie sich Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt im Familienrecht um Ihr Anliegen durchzusetzen.

Besuchsrecht

Ihr elterlicher Konflikt hat sich derart entwickelt, dass er sich auch auf die Ausübung Ihres Besuchsrechts auswirkt? Sie sind ratlos was Sie tun können? Fragen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt im Familienrecht.

Eheschutzverfahren

Sie sind erst seit kurzem oder seit Jahren verheiratet und wollen nichts anderes mehr als die Scheidung? Leider geht das ohne Einwilligung des anderen Ehepartners nicht auf Anhieb. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass eine Scheidung gegen den Willen des anderen Ehepartners erst nach mindestens zwei Jahren Getrenntleben verlangt werden kann. Und diese zwei Jahre müssen selbstverständlich geregelt und organisiert werden. Denn zwei Haushalte müssen nun finanziert und gemeinsame Kinder betreut werden. Unterhalt in Form von Geldzahlungen oder Naturalleistungen ist daher oft geschuldet. Holen Sie sich juristische Hilfe, damit Sie den Unterhalt erhalten, der Ihnen zusteht und die Kinderbelange geregelt werden können.

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Die Regelungen für die Zeit des Getrenntlebens können aussergerichtlich einvernehmlich getroffen werden, man kann sich in einem Eheschutzverfahren gütlich einigen oder die Anordnungen dem Eheschutzgericht überlassen, welches bei Uneinigkeit entscheidet. Wichtig zu wissen ist, dass aussergerichtliche Vereinbarungen über Unterhaltsbeiträge für das Kind ohne behördliche Genehmigung nicht verbindlich sind, auch wenn beide Elternteile damit einverstanden sind. Sodann kann auch jeder Ehegatte, der mit der aussergerichtlich geschlossenen Vereinbarung nicht mehr einverstanden ist, an den Richter gelangen. Man kann sich somit auf eine aussergerichtlich geschlossene Vereinbarung nicht verlassen, denn der Richter ist an eine solche im Streitfall nicht gebunden. Lassen Sie sich beraten.

Manchmal können sich die Umstände während der Zeit des Getrenntlebens erheblich ändern und es stellt sich die Frage, ob die festgelegten Eheschutzmassnahmen noch gerechtfertigt sind oder gerichtlich abgeändert werden müssen. Auch in dieser Situation sollten Sie nicht unüberlegt oder ohne professionelle Hilfe handeln, sondern sorgfältig durch Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt im Familienrecht prüfen lassen, ob ein Abänderungsverfahren sinnvoll ist und sich dabei vertreten lassen.

Elternkonflikte

Wirkt sich ein Elternkonflikt negativ auf das Kind aus, muss geprüft werden, wie dem Kind am besten geholfen und die Eltern unterstützt werden können. Anordnungen von Kindesschutzmassnahmen sind dann oft notwendig, beispielsweise die Errichtung einer Beistandschaft. Es kann sich auch die Frage stellen, ob die gemeinsame elterliche Sorge oder die Obhutszuteilung abgeändert werden sollen. Lassen Sie sich in dieser belastenden Situation durch Ihre Anwältin oder Anwalt im Familienrecht begleiten und vertreten.

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Güterrecht

Das Güterrecht spielt vor allem bei der Scheidung eine Rolle. In der Schweiz unterstehen die Ehepaare dem ordentlichen Güterstand. Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wird bei der Scheidung aufgelöst.

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Jeder nimmt seine eigenen Vermögenswerte zurück und die gegenseitigen Schulden werden geregelt. Vermögenswerte im Miteigentum werden einem Ehegatten zugewiesen. Es muss ein Mehrwertanteil berechnet werden, wenn ein Ehegatte in den Vermögenswert des anderen investiert hat. Weiter wird bei den Vermögenswerten jedes Ehegatten unterschieden, was Errungenschaft und was Eigengut ist. Grundsätzlich sind sämtliche Vermögenswerte Errungenschaft, wenn nicht bewiesen werden kann, dass diese zum Eigengut gehören. Eigengut sind beispielsweise Vermögenswerte, die man geerbt hat und Errungenschaft solche, die während der Ehe entgeltlich erworben worden sind, insbesondere der Arbeitserwerb. Steht bei den Vermögenswerten jedes Ehegatten fest, was Errungenschaft ist, steht dem anderen Ehegatten grundsätzlich die Hälfte dieser Errungenschaft zu. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt im Familienrecht unterstützen, damit eine einvernehmliche Lösung im Güterrecht für Sie ausgearbeitet werden kann.

Kindesunterhalt

Der Unterhalt des Kindes wird nach Gesetz durch Pflege, Erziehung und Geldzahlung geleistet. Geldunterhalt zahlt somit in der Regel derjenige, der das Kind nicht betreut. Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht einer Kanzlei in Zürich zu beauftragen.

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Die Berechnung des Unterhalts eines Kindes richtet sich nach den Einkommens- und Bedarfsverhältnissen der Eltern sowie des Kindes. Es gibt keine Tabelle, gestützt derer man den Kindesunterhalt einzelfallunabhängig herauslesen kann, der Geldunterhalt ist sorgfältig zu ermitteln.

Kindesunterhalt ist über die Volljährigkeit des Kindes hinaus geschuldet, bis es seine Erstausbildung abgeschlossen hat. Besteht seit Jahren kein Kontakt des Kindes zum zahlungsverpflichteten Elternteil mehr, stellt sich die Frage, ob über die Volljährigkeit hinaus Kinderunterhalt zu zahlen ist.

Rufen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt im Familienrecht an, wenn Sie Fragen zum Kindesunterhalt haben oder im Unterhaltsprozess tatkräftig unterstützt werden wollen.

Nachehelicher Unterhalt

Sie können Ihren Lebensunterhalt nach der Scheidung nicht allein bestreiten? Oder verlangt Ihr Ehepartner, dass Sie ihn nach der Ehescheidung finanziell unterstützen? Dann sollten Sie sich eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht an Ihre Seite holen, der Sie zum Thema des nachehelichen Unterhalts optimal berät, sodass Sie nicht in finanzielle Bedrängnis kommen.

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Wenn einem Ehegatten nicht zuzumuten ist, dass er für seinen Unterhalt unter Einschluss einer angemessenen Altersvorsorge selbst aufkommt, so hat ihm der Partner nach der Ehescheidung einen angemessenen Unterhaltsbeitrag zu zahlen.

Um einen angemessenen Betrag zu errechnen, der für beide Seiten tragbar ist, gibt es bestimmte Kriterien, an denen man sich orientiert: die Dauer der Ehe, die Aufgabenverteilung während der Ehe, die Kinderbetreuung, das Einkommen und das Vermögen der einzelnen Ehegatten sowie die berufliche Ausbildung.

Neuregelung eines Scheidungsurteils

Es gibt Situationen, bei denen ein Scheidungsurteil abgeändert werden muss, weil es an veränderte Verhältnisse angepasst werden muss. Nicht immer sind die Veränderungen jedoch zu berücksichtigen, diese müssen insbesondere wesentlich und dauerhaft sein. Lassen Sie sich durch Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt im Familienrecht juristisch beraten und vertreten, wenn Sie eine Abänderungsklage einreichen wollen.

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Prozesskosten

Ein Gerichtsverfahren kostet. Nebst den Anwaltskosten fallen u.a. Gerichtskosten an. Anwälte verlangen jeweils einen Kostenvorschuss zur Sicherstellung des Honorars. Auch das Gericht verlangt in der Regel einen Kostenvorschuss in Anrechnung an die Gerichtskosten.

Scheidung

Leben Sie seit mindestens zwei Jahren getrennt oder sind beide Ehepartner mit einer Scheidung einverstanden, müssen Sie eine solche Entscheidung trotzdem vor dem Scheidungsgericht erwirken. Denn selbst wenn Sie zehn Jahre getrennt voneinander leben, sind Sie noch so lange verheiratet bis ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliegt.

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Da ein Scheidungsverfahren je nach dem sehr lange dauern kann, können für die Verfahrensdauer Regelungen, sogenannte vorsorgliche Massnahmen, erwirkt werden, ähnlich wie im Eheschutzverfahren. Klären Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt im Familienrecht ab, ob hier ein Handlungsbedarf besteht.

Scheidungsvereinbarung

Sie sind sich als Eheleute über die Scheidung einig? Dann kommt es zur Scheidung auf gemeinsames Begehren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit dem Gericht eine vollständige Scheidungsvereinbarung oder eine Teil-Scheidungskonvention einzureichen. Das Gericht muss eine solche Scheidungsvereinbarung genehmigen. Wollen Sie eine genehmigungsfähige Scheidungsvereinbarung mit Hilfe Ihres Anwalts ausarbeiten oder die noch offenen strittigen Punkte klageweise vor Gericht weiterverfolgen, dann kontaktieren Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt im Familienrecht. Auch in strittigen Verfahren kann eine Verhandlungslösung sodann jederzeit angestrebt werden.

Sorgerecht

Die gemeinsame elterliche Sorge ist im neuen, seit 1. Juli 2014 geltenden Sorgerecht die Regel. Kinder stehen unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Mutter und Vater und damit unter der gemeinsamen Elternverantwortung. Nur in Ausnahmefällen kann die elterliche Sorge einem elterlichen Elternteil zum Wohle des Kindes alleine zugeteilt werden. Ist ein Streit im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge entfacht, weil beispielsweise ein schwerwiegender elterlicher Dauerkonflikt oder eine anhaltende Kommunikationsunfähigkeit vorliegt, zögern Sie nicht, Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt im Familienrecht beizuziehen.

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Trennung

Sie möchten sich von Ihrem Lebenspartner und Vater ihrer Kinder trennen und wissen nicht wie weiter, weil er Ihnen keinen Unterhalt für das Kind zahlen will? Sie haben sich von Ihrer Lebenspartnerin und Mutter ihres Kindes getrennt, die Ihnen nun den Kontakt zu ihrem Kind plötzlich verbietet? Oder sich gegen eine alternierende Obhutsregelung sträubt? Es funktioniert mit dem Besuchsrecht oder der elterlichen Kommunikation hinten und vorne nicht? In solchen oder ähnlichen Fällen ist der Gang zur KESB (Kindes- und Erwachsenenbehörde) und vor Gericht unabdingbar. Holen Sie sich für diese Verfahren anwaltliche Unterstützung.

Unterhalt

In einer Scheidung müssen nicht nur das Güterrecht, sondern auch die Kinderbelange und der Lebensunterhalt geregelt werden.

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Das Bundesgericht hat in seiner neueren Rechtsprechung nun genau festgelegt, wie der Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten und auch der gemeinsamen Kinder methodisch berechnet werden muss. Gleichwohl haben die Gerichte bei der Festsetzung des Unterhalts einen grossen Ermessensspielraum. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Argumente zu Ihren Gunsten dem Gericht vorbringen, um möglichst eine Entscheidung in Ihrem Sinne zu bewirken. Möchten Sie sich hierbei professionell beraten und vertreten lassen, rufen Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt im Familienrecht an.

Wegzug

Möchten Sie mit dem gemeinsamen Kind wegziehen, dann stellen sich viele Fragen. Die Unterhaltsregelung muss abgeändert, die Zustimmung zur Wohnsitzverlegung eingeholt, ein neues Besuchs- und Ferienrecht festgesetzt werden. Lassen Sie sich hierbei von unserer Anwältin oder unserem Anwalt im Familienrecht beraten und unterstützen.

Häufige Fragen

Wann habe ich Anspruch auf Unterhalt?

Sind Sie verheiratet, kann Ihnen ehelicher oder nachehelicher Unterhalt zustehen.

Ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen besteht, wenn einem Ehegatten nicht zumutbar ist, für seinen gebührenden Unterhalt selbst aufzukommen. Die Zumutbarkeit, die Dauer und die Höhe des Unterhaltsbeitrags hängen von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem von der Aufgabenteilung während der Ehe, der Dauer der Ehe, der Lebensstellung während der Ehe, dem Alter und Gesundheit der Ehegatten, der Umfang und der Dauer der noch zu leistenden Kinderbetreuung, der beruflichen Ausbildung der Ehegatten und den Erwerbsaussichten.

Sind sie nicht verheiratet, steht Ihnen kein Unterhalt zu. Wenn Sie jedoch ein Kind betreuen, hat das Kind unter Umständen einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, der Ihnen als betreuendes Elternteil zu Gute kommt.

Für eine Scheidung in der Schweiz benötigt man die Entscheidung eines Gerichts – ein Anwalt ist nicht obligatorisch. Bei der durchaus komplexen Rechtssituation ist es dennoch besser, sich einen Rechtsbeistand zu suchen.

Kinderunterhalt zahlt derjenige, der keine oder nur reduzierte Betreuungsleistungen erbringt, während der andere seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung leistet.

Haben Sie sich in die wirtschaftliche Abhängigkeit des anderen Ehegatten begeben, ist dessen eheliche oder nacheheliche Unterhaltspflicht zu prüfen. Dabei sind Ihre individuellen Verhältnisse (Aufgabe der wirtschaftlichen Selbständigkeit, Kinderbetreuung, Ehedauer, Möglichkeit der Wiedererlangung der wirtschaftlichen Selbständigkeit, anderweitige finanzielle Absicherungen) entscheidend.

Solange Kinder minderjährig sind, stehen sie unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter. Voraussetzung der elterlichen Sorge ist, dass ein Kindesverhältnis besteht, welches automatisch besteht, wenn die Eltern verheiratet sind. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kommt die gemeinsame elterliche Sorge aufgrund einer gemeinsamen Erklärung der Eltern zustande. Bei Weigerung muss die gemeinsame elterliche Sorge erwirkt werden, bis dahin ist die Mutter alleinsorgeberechtigt.

In Ausnahmefällen gebietet das Kindswohl die Abweichung vom Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge und die elterliche Sorge wird einem Elternteil zugeteilt oder der Mutter belassen. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, muss sorgfältig geprüft werden.

Vom Begriff der elterlichen Sorge ist der Begriff der elterlichen Obhut zu unterscheiden. Darunter versteht man die Befugnis zur täglichen Betreuung des Kindes und die Ausübung der Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang.

Luisa Vogelsang, Rechtsanwalt in Zürich
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